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Stand: 01.01.2024

Preise Geronto Kurzzeitpflege

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Definition Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, bezuschusst durch die Pflegekasse in der Regel maximal 28 Tage bzw. bis zum Höchstbetrag von 1.774 € (sowie Verhinderungspflege 1.612 €) pro Jahr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt.

Tagessätze

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Tagessatz mit therapeutischem Mehraufwand 131,53 € 171,11 € 187,29 € 204,15 € 211,71 €
Max. Zuzahlung der Pflegekasse am Tag 113,57 € 129,75 € 146,61 € 154,17 €

Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreise je nach Pflegegrad. Komfortzimmer bieten wir je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis an.

Folgende Regelleistungen sind in diesem Entgelt enthalten

1. Pflegeleistungen

  • Allgemeine Betreuung und Beratung
  • Fachgerechte Pflege je nach Pflegebedürftigkeit und anerkannten Pflegestandards
  • Durchführung aller vom Arzt verordneten behandlungspflegerischen Massnahmen
  • 24 h – Notruf des Pflegepersonals

2. Verpflegungsleistungen

  • Frühstück inkl. Getränke
  • Mittagessen inkl. Getränke
  • Nachmittagskaffee
  • Abendessen inkl. Getränke
  • Zwischenmahlzeiten und eine Nachtmahlzeit nach Bedarf

3. Zimmer und Ausstattung

  • Wohnen in schönen Zimmern mit eigener Dusche / WC
  • Bereitstellung eines Telefonanschlusses im Zimmer
  • Fernseh- bzw. SAT-Anschluss im Zimmer
  • Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll, Strom, Gebäudeversicherung, etc.)
  • Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

4. Hauswirtschaftsdienste

  • Regelmäßige Reinigung der Zimmer und der sanitären Einrichtungen
  • Überlassung sowie Waschen der hauseigenen Handtücher und der Bettwäsche
  • Pflege der Gemeinschaftsräume

5. Kultur und Freizeit

  • Teilnahme an aktivierenden Maßnahmen und therapeutischen Angeboten
  • Ausflüge und Besichtigungen
  • Gedächtnistraining und Gruppentherapie
  • Gesellschaftsspiele
  • Gymnastik- und Sportveranstaltungen
  • Kaffeenachmittage & Kulinarische Veranstaltungen
  • Feste und saisonale Feierlichkeiten
  • Kirchliche Andachten
  • Kreativgestaltung wie z.B. Malen und Basteln
  • Musizier- und Gesangskreise
  • Seelsorgerische Dienste
  • Rezeptionsservice

Im Heimentgelt nicht enthalten sind Kosten für:

  • Frisör
  • Fußpflege
  • ärztlich verordnete Physiotherapie, Massagen, u.ä.
  • Rezeptgebühren
  • Zusätzliche Getränke
  • Fahrdienste
  • Persönliche Toilettenartikel
  • Wäscheleistung für nicht hauseigener Bettwäsche sowie Handtücher und Waschlappen
  • Kleidung für Chemische Reinigung
  • Telefonanschluß
  • Musiktherapie
  • Komfortzimmer